Meldungen aus der Vergangenheit
Diese Seite ist in Bearbeitung. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.
Garding, 17.4.2024
Die Stadt Garding ist bemüht ihre Internetseite www.garding.de im Einklang mit § 11 Absatz Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zu gestalten und zugänglich zu machen.
Diese Website ist nur teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 17.04.2024 erstellt und geprüft. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
Schreiben Sie uns gerne ein Email.
Bitte schreiben Sie in die Betreffzeile die Stichworte "Barrierefreiheit Homepage". Danke.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail:
bbit@landtag.ltsh.de